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Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Der Wettbewerb wird von der Genuport Trade GmbH, Gutenbergring 60, D-22848 Norderstedt (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ausgetragen und von der hempfprigge GmbH durchgeführt bzw. abgewickelt.
Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass das auf der Website
https://wettabix-sporties.de zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Mit der Übermittlung der Bewerbung erklärt der Teilnehmer sich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Hinweise zum Datenschutz sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und müssen vom Teilnehmer ebenfalls anerkannt werden.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu ändern oder den Wettbewerb ohne Angabe von Gründen abzubrechen, wenn aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung des Wettbewerbs besteht nicht.
Zulässige Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Freizeitsportler, die mindestens 18 Jahre alt sind und die einen Individualsport betreiben. Darunter fallen alle Sportarten, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren und nicht primär in Mannschaften organisiert sind. Hierzu zählen z. B. Leichtathletik, Schwimmen, Kampfsport, Golf, Tennis, Turnen, Laufen, und Cycling. Der Teilnehmer muss seinen Wohnsitz im Großraum Hamburg (Region Seegeberg, Pinneberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Harburg und Stade) haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein aktiv genutzter Instagram-Account.
(2) Mitarbeiter des Veranstalters und alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere der E-Mail-Adresse, selbst verantwortlich.
Bewerbung und Bewerbungsfrist
(1) Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt durch Übermittlung des vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Bewerbungsformulars auf der Website
https://weetabix-sporties.de. Jeder Teilnehmer erhält eine Absage oder eine Zusage. Mit der Einreichung der Bewerbung entsteht weder ein Anspruch auf einen Gewinn noch der auf eine Begründung der Bewertung der Bewerbung bzw. der Entscheidung über die Bewerbung.
(2) Die Bewerbungsfrist beginnt am 11.01.2021 und endet am 26.02.2021. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Bewerbung. Bewerbungen werden über das Onlineformular auf
https://weetabix-sporties.de entgegengenommen.
Ermittlung der Gewinner
(1) Unter allen Teilnehmern, die wirksam an dem Wettbewerb teilnehmen, werden nach Ende der Bewerbungsfrist die Gewinner des Wettbewerbs durch eine von dem Veranstalter bestellte Jury bestimmt. Auswahl und Besetzung der Jury sind ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten.
(2) Die Bestimmung der Gewinner erfolgt voraussichtlich bis zum 19.03.2021. Die Teilnehmer werden im Fall eines Gewinns per E-Mail informiert.
Bewertungskriterien
Maßgeblich für die Bewertung der Bewerbungen bzw. der Entscheidungen der Jury ist die Antwort auf die Frage „Sag uns, warum du als Sportie besonders geeignet bist und einen Platz bekommen solltest?“. Diese Antwort kann durch einen Text, durch Bilder und/oder durch Videobeiträge (über Links, beispielsweise von Youtube) eingereicht werden.
Gewinne
(1) Die Jury bestimmt insgesamt 9 Gewinner. Jeder Gewinner erhält Leistungen (Geld, Dienstleistungen, Material), die im Zusammenhang mit der ausgeübten Sportart stehen, im Wert von insgesamt 1.000 Euro. Die Verwendung wird individuell mit jedem Gewinner ausgearbeitet. Wünsche des Gewinners, sofern sie mit der Ausübung der gewonnen Sportart zusammenhängen, werden bestmöglich berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Gewinner einen Weetabix-Jahresvorrat hochwertiger Frühstückscerealien (52 Packungen). Eine Verpflichtung zur Verteilung der gesamten für den Wettbewerb bereit gestellten Mittel besteht nicht.
(2) Die Zuteilung der Gewinne erfolgt zweckgebunden. Sie dürfen nicht zur Abdeckung sonstiger Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung des Sportes stehen, eingesetzt werden. Auch die Verwendung der Gewinne im Zusammenhang mit kommerziellen Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
(3) Gewinnansprüche sind weder übertragbar, noch ist eine Barauszahlung des Weetabix-Vorrats hochwertiger Frühstückscerealien möglich.
Zusammenarbeit der Gewinner mit dem Veranstalter
Die Gewinner verpflichten sich, im Gegenzug für die finanzielle Förderung für den Veranstalter regelmäßige Beiträge und Stories auf Instagram mit dem Hashtag #weetabixsporties zu veröffentlichen. Dies umfasst zwei Feed Posts (einen zum Thema Sport, ein Rezept) und vier Stories (zwei zum Thema Sport, zwei Rezepte). Die Ausführung wird individuell nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem Gewinner abgestimmt.
Einräumung von Nutzungsrechten
Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Online- und Internet-Recht, „on demand“-Recht, Nutzung in Social Media-Kanälen usw.), das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung sowie das Werberecht, ein, die vom Teilnehmer im Rahmen der Bewerbung übermittelten Inhalte (beispielsweise Texte, Bilder und/oder Videobeiträge) in allen Medien, wie z.B. insbesondere auf seiner Internet‐ und Facebook-Seite und in der Presse, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen und zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass einer Nutzung der Inhalte in dem oben beschriebenen Umfang keine Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass auf übermittelten Bildern oder in den Videobeiträgen keine Personen abgebildet sind, die in die Abbildung und/oder die Verbreitung der Bilder oder Videobeiträge nicht eingewilligt haben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren tritt an die Stelle der Einwilligung der abgebildeten Person die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Wettbewerbsverlängerung
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit zu verlängern.
Datenschutzbestimmungen
(1) Datenerhebung durch die Teilnahme am Wettbewerb
Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist § Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern der Teilnehmer in die Verarbeitung der Daten eingewilligt hat, § Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Teilnehmer ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Teilenehmers erfolgen, notwendig ist, oder § Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), sofern die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Teilnehmers, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Bei Teilnahme an dem Wettbewerb werden folgende Daten des Teilnehmers erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt (gemeinsam „Teilnehmerdaten“):
- Vorname
- Name
- Bundesland
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Instagram-Name
- Freitext-Bewerbungsfeld
(2) Nutzung der Teilnehmerdaten im Rahmen des Wettbewerbs
Die Speicherung sämtlicher Teilnehmerdaten erfolgt elektronisch. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten erfolgt durch den Veranstalter und/oder der hempfprigge GmbH.
Die Teilnehmerdaten werden vertraulich behandelt, ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs verwendet und gelöscht, sobald sie für die Erreichung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, der Teilnehmer hat in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Soweit die Teilnehmerdaten den steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese unabhängig von der vorstehenden Regelung für die Dauer der Aufbewahrungspflichten von zehn Jahren gespeichert und dann gelöscht, soweit der Teilnehmer nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder die weitere Verarbeitung der Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Erfüllung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Bewertung der Bewerbungen sowie die Ermittlung der Gewinner ausgeschlossen.